AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Beauftragung eines Frachtführers

Der Möbelspediteur kann eine weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranziehen.

  1. Trinkgeld Trinkgeld sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nich verechenbar.
  1. Handverkervermittlung Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker Haftet der Möbelspedetiteur nur für die sorgfältige Auswal.
  1. Abtretung Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigen verplichtet, die Ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehende Rechte an den Ersatzberechtigen abzutreten.
  1. Mißverständnisse Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absender und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspeditteurs, hat der letzte nicht zu verantworten.
  1. Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, daß kein Gegenstand oder kein Einrichtung Irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
  1. Vereinbarung deutschen Rechts Es gilt deutsches Rechrs.
  1. Haftungsgrundsätze Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zu Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfriet entsteht.
  1. Haftungsausschluß Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen Beruht, die Möbelspediteur bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte(unabwendbares Ereignis)
  1. Haftungschöchstbetrag Die Haftung des Möbelspediteures wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 610 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zu Erfüllung des Vetrages benötigt wird Beschränk. Wegen Überschreitung derLieferfrist. Ist der Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Ausfürung des Umzuges suzammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes aber durchÜberschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach-und Personenschäden, so ist um andrer das dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. Besondere Haftungsausschlußgründe Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, sowet der Verlust oder die Beschädigung auf eine der Folgenden Gefaren zurückzufüren ist:Briefmarken, Münzen, Wertpapieren Edelmetallen, Juwelen oder Urkunden. Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender.Natürliche oder mangenlhaften Beschaffenheit des Umzugsgutes, der zufolge es besondres leicht Schäden, insbesondre Durch Beulen, Funktionsstörungen, Rost, innern Verderb oder Auslaufen erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach Umständen des Falles aus einer der Ziffern 1-7 bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, das der Schaden aus dieses Gefahr entstanden ist. DerMöbelspediteur kann sich auf besonderen Haftungsabschlußgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen anliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
  1. Haftungsvereinbarung Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts eine weitergehende als die gesetzlich vorgesehne Haftung zu vereinbaren.
  1. Transportversicherung Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin , das Gut gegen Bezahlung einer besonderten Prämie zu versichern.
  1. Schadensanzeige Um das Erlöschene von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist Folgendes zu beachten: Untersuchen sie das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste. Halten Sie dieses auf der Empfangsbescheinigung bzw.einem Schadenprotokoll spezifiziert fast oder zeigen Sie diese dem Möbelspediteur spätestens am Tage nach der Ablieferung an.Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach spezifiziert angezeigt werden.Pauschale Schadensanzeigen genügen im keinem Fall. Anschprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von 21 Tagen nach Anschpruchsverlust zu verhindern in jedem Fall in schriftlicher Format und innerhalb der vorgesehnen Fristen erfolg. Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.